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Gurbet bestattungen GmbH

DIE KONDOLENZ


Wenn man sein Beileid bezeugt, bedeutet das, den Hinterbliebenen Geduld und innere Festigkeit zuzuraten. Das entscheidende bei Kondolenzbezeugungen sind tröstende Worte und Ratschläge, das Schicksal geduldig zu ertragen, die wir an die Angehörigen des Verstorbenen richten. Kondolenzbesuche bei den nächsten Angehörigen sollten am besten innerhalb der ersten drei Tage nach dem Tod des Verstorbenen stattfinden. Es ist unangebracht, nach einer gewissen Zeit noch Beileidsbesuche zu machen. Dies gilt nicht für weit entfernt lebende Verwandte und Freunde oder Leute, die erst nachträglich vom Tod erfahren haben. Es gibt keine speziellen festgelegten Redewendungen, mit denen man sein Beileid bekundet. Man spricht es so aus, wie es ortsüblich Sitte ist. Beileidsbekundungen sind an alle nahen Angehörigen des Verstorbenen zu richten. Ausgenommen sind Kinder, die noch zu klein sind, diese zu verstehen. Von Beileidsbekundungen am Grabe ist abzusehen. Wer seine Kondolenz einmal bekundet hat, braucht dies später nicht noch einmal zu tun. Jedermann sollte sich beeilen, für das Seelenheil des Verstorbenen etwas gutes zu tun, indem er etwas für Bedürftige spendet.

Es gebührt sich für Besucher im Hause des Verstorbenen nicht, durch die Aufzählung der guten Eigenschaften des Verblichenen die Angehörigen zu lautem Weinen zu bringen. Am angebrachtesten ist es, Worte zu finden, die dem stillen Lauf der Tränen Trost spenden können und, um des Seelenheils des Verstorbenen willen, die Sure 36 “Ya Sin”, Sure 67 “Tebareke”, Sure 1 “Fatiha” und Sure 112 “İhlas” zu rezitieren. Es ist gut, die Angehörigen im Trauerhause mit Essen zu versorgen, sei es, dass man es ihnen schickt oder in ihrem Hause zubereitet, denn sie können in diesen schweren Stunden nicht an ihr Essen denken und es ist angezeigt, ihnen diese Last von ihren Schultern zu nehmen. Bei Nicht-Muslimen bekundet man Kondolenz mit den Worten: „Mein aufrichtiges Beileid.“

Kurz zusammengefasst: Es gehört zu den Verpflichtungen, die ein gläubiger Muslim gegenüber seinen Mitmenschen hat, Verstorbene auf ihrem letzen Weg zu begleiten und nach der Beerdigung den Angehörigen gegenüber sein Beileid zu bekunden. Es gilt in einem solchen tragischen Unglücksfall Angehörigen zu vermitteln, dass hier das Schicksal zugeschlagen hat, dass man dies durch nichts rückgängig machen kann, und es zum Wohle ihres eigenen Seelenheils besser ist, wenn sie sich in ihr Schicksal fügen.

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