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DER BESUCH DES GRABES
Der Ort, an dem ein zu Grabe getragener Mensch nach seinem irdischen Leben die längste Zeit verweilen wird, ist der Friedhof. Grabstätten sauber zu halten und zu begrünen, wird daher im Islam als Liebesdienst angesehen, den Hinterbliebene ihren verstorbenen Angehörigen schuldig sind. Man handelt der Überlieferung nach, wenn man Gräber besucht, bei diesem Besuch an das Jenseits und daran denkt, was einem die Vergänglichkeit des Menschen lehrt, um des Verstorbenen Seelenheils willen Stellen aus dem Koran rezitiert und zu Allah betet. Bei Grabbesuchen kann man stehen oder sich am Grabe niedersetzen. Man entrichtet dem Grab seinen Gruß in arabischen Worten, die sinngemäß übersetzt das Folgende besagen: „Oh Gläubige im Reich der Gemeinschaft der Gläubigen, Ihr seid uns vorausgegangen. Wir werden Euch folgen und hoffentlich eines Tages mit Euch zusammen sein.
Möge Allah Euch und uns allen unser Wohlergehen bescheren.“ Dann steht man am Fußende des Grabes und rezitiert zum Seelenheil des Verstorbenen Suren aus dem Koran und bittet um Gottes Gnade für den Verstorbenen. Grabbesuche schicken sich für Männer, sind aber auch für Frauen statthaft, wenn dabei ausgeschlossen werden kann, dass sie sich in einer ungeziemenden Art übertriebener Totenehrung die Haare raufen oder in lautes Wehklagen verfallen.
Es zählt als guter Brauch, Gräbern der Eltern, naher und entfernter Verwandter und Bekannter einen Besuch abzustatten, die einem aufgrund ihres rechtschaffenen, frommen Lebenswandels bekannt gewesen sind. Mit Lesungen aus dem Koran tun Gläubige den Verstorbenen gegenüber ihrer Verpflichtung zur Brüderlichkeit Genüge.
Bei einem Grabbesuch ist es nicht statthaft, das Grab in religiöser Verehrung zu umkreisen, seine Hand oder sein Gesicht darauf zu legen, das Grab mit Stoffresten oder Talismanen zu versehen oder Geld und andere Gegenstände darauf zu hinterlassen. Auch ist die Grabstätte kein Ort, an man seine rituellen Gebete verrichtet. Man darf sich also Grabstätten keinesfalls zu seinem Tempel machen.
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