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Gurbet bestattungen GmbH

WAS NACH DEM EINTRITT DES TODES ZU TUN IST


WAS NACH DEM EINTRITT DES TODES ZU TUN IST

Nach eintritt des Todes

Nach Eintritt des Todes sind der Pass und der Personalausweis des Verstorbenen, bei Verheirateten die Eheurkunde und bei in Deutschland geborenen Personen die Geburtsurkunde zu beschaffen.

Arzt benachrichtigen

In jedem Fall, ob der Tod nun in einem Krankenhaus oder Zuhause eingetreten ist, muss sofort ein Arzt verständigt werden. Diesem Arzt obliegt die Ausstellung des Totenscheines.

Außergewöhnlicher Tod?

Wenn der Tote nicht eines natürlichen Todes z.B. infolge einer Krankheit gestorben ist, sondern gewaltsam oder aufgrund eines Unfalls zu Tode kam, sind unverzüglich Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten.

Kontaktieren Sie uns

Gurbet Bestattungen wird die Abwicklung der amtlichen Formalitäten für Sie übernehmen, egal ob eine natürliche oder unnatürliche Todesursache vorliegt. Unter welchen Umständen der Tod auch immer eingetreten sein mag, wenn Sie unverzüglich Kontakt zu uns aufnehmen, können Sie von unseren Beratungsdienstleistungen profitieren.

Formulare und Dokumente

Formulare und Dokumente müssen je nach Personenstand des Verstorbenen unterschiedlich ausgefertigt werden. Wenn Sie die Dienstleistungen von Gurbet Bestattungen in Anspruch nehmen, werden diese Dinge für Sie sehr viel leichter. Unser Unternehmen wird unverzüglich alle nötigen Formalitäten erledigen, wird die religiösen Verpflichtungen gegenüber dem Verstorbenen erfüllen und alle offiziellen Dinge regeln, die für eine Bestattung in Deutschland oder im Herkunftsland erforderlich sind.

Weitere Aufgaben

Bei einem Todesfall müssen die Krankenversicherung des Verstorbenen und gegebenenfalls private Versicherungsfirmen benachrichtigt werden, um Hilfsleistungen aus Sterbekassen in Anspruch nehmen zu können. War der Verstorbene abhängig beschäftigt, so ist der Arbeitgeber in Kenntnis zu setzen. Ebenso seine Bank und der Vermieter, wenn er in einer Mietwohnung gelebt hatte. Diese Todesmitteilungen werden mit einem standardisierten Schreiben übermittelt. Auch in erbrechtlichen Fragen kann Gurbet Bestattungen Ihnen vertrauenswürdige Rechtsanwälte und Notare benennen.
Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir zudem die Gestaltung eines Grabsteines und kümmern uns um die für die Aufstellung erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Friedhofsämter.
Alle Materialien, die zur rituellen Totenwaschung und Einhüllung in das Leichentuch benötigt werden, halten wir jederzeit vorrätig. Die rituelle Waschung wird – wenn gewünscht – von einem ausgebildeten Imam vorgenommen. Wir besorgen die Einhüllung in das Leichentuch, verrichten das Totengebet, sorgen für die Überführung in das Heimatland oder richten die Bestattung hier aus. Zuverlässig beschaffen wir Ihnen auch Flugtickets, damit sichergestellt ist, dass Verstorbene in Begleitung ihrer Hinterbliebenen in die Heimat überführt werden können.

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