Bei einem Todesfall müssen die Krankenversicherung des Verstorbenen und gegebenenfalls private Versicherungsfirmen benachrichtigt werden, um Hilfsleistungen aus Sterbekassen in Anspruch nehmen zu können. War der Verstorbene abhängig beschäftigt, so ist der Arbeitgeber in Kenntnis zu setzen. Ebenso seine Bank und der Vermieter, wenn er in einer Mietwohnung gelebt hatte. Diese Todesmitteilungen werden mit einem standardisierten Schreiben übermittelt. Auch in erbrechtlichen Fragen kann Gurbet Bestattungen Ihnen vertrauenswürdige Rechtsanwälte und Notare benennen.
Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir zudem die Gestaltung eines Grabsteines und kümmern uns um die für die Aufstellung erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Friedhofsämter.
Alle Materialien, die zur rituellen Totenwaschung und Einhüllung in das Leichentuch benötigt werden, halten wir jederzeit vorrätig. Die rituelle Waschung wird – wenn gewünscht – von einem ausgebildeten Imam vorgenommen. Wir besorgen die Einhüllung in das Leichentuch, verrichten das Totengebet, sorgen für die Überführung in das Heimatland oder richten die Bestattung hier aus. Zuverlässig beschaffen wir Ihnen auch Flugtickets, damit sichergestellt ist, dass Verstorbene in Begleitung ihrer Hinterbliebenen in die Heimat überführt werden können.