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Gurbet bestattungen GmbH

DIE RITUELLE TOTENWASCHUNG


Im Islam ist die rituelle Totenwaschung eine religiöse Pflicht, die von den Hinterbliebenen erfüllt werden muss. Hat einer aus dem Kreise der Verantwortlichen diese Pflicht erfüllt, sind die anderen Mitglieder der Gemeinschaft nicht mehr verantwortlich. Wer jedoch weiß, dass niemand anders diese Pflicht erfüllt hat, und sie dann selbst nicht übernimmt, begeht eine Sünde. Die Totenwaschung ist deshalb von großer Bedeutung. Vorgeschrieben ist eine einmalige Waschung von Kopf bis Fuß, der dreimalige Vollzug der Waschung entspricht der Überlieferung.

Verstorbene Männer werden von Männern, Frauen von Frauen gewaschen. Bei Männern wird bei der Totenwaschung der Schambereich vom Nabel bis zu den Knien mit einem Tuch bedeckt und bleibt damit für die Blicke derer, die die Waschung durchführen und die anderen Anwesenden verborgen. Der Verstorbene wird mit dem Rücken auf eine hohe hölzerne Bahre oder einen ähnlichen Tisch gelegt. Mit den Worten „Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen!“ bekunden die Leichenwäscher zunächst ihren Willen, die rituelle Handlung vollziehen zu wollen.
Eine Person gießt das Wasser und unterstützt so denjenigen, der die eigentliche rituelle Waschung vollzieht. Die Totenwaschung beginnt damit, dass der Verstorbene dem „Abdest“, der vor dem Gebet üblichen rituellen Waschung, unterzogen wird. Hierbei werden Mund und Nase des Verstorbenen nicht wie beim Gebet gründlich mit Wasser gereinigt, sondern mit den Fingern nur oberflächlich mit Wasser benetzt. Gesicht und Glieder des Toten werden gewaschen, das Haupthaar benetzt, die Füße gewaschen. Dann gießt man Wasser über den Verstorbenen und reinigt sein Haupt und seinen Körper mit Seifenwasser. Auf die linke Seite gewendet, reinigt man die rechte Körperseite des Verstorbenen und umgekehrt. Dann dreht man den Toten in die Seitenlage, reibt vorsichtig seine Bauchdecke ab. Gegebenenfalls beseitigt man Ausscheidungen. Die Reinigung der Schambereiche geschieht nicht mit bloßer Hand sondern mit Hilfe von Seifentüchern oder dem Einsatz von Handschuhen. Nach Beendigung der Totenwaschung wird der Verstorbene abgetrocknet und in die Leichentücher gehüllt. Sein Gesicht und Haupthaar benetzt man mit wohlriechenden Essenzen. Das Haupthaar eines Toten wird jedoch nicht gekämmt oder geschnitten, auch seine Nägel schneidet man nicht.

Die rituelle Totenwaschung wird mit einer kurzen Ansprache über den Verstorbenen und über Lehren aus der Vergänglichkeit des Menschen sowie mit der Bitte an die Anwesenden abgeschlossen, dem Verstorbenen gegenüber zu bestätigen, dass er ihnen nichts schuldig geblieben ist.

Bei Verstorbenen in fortgeschrittenem Verwesungszustand, deren sterbliche Überreste man nicht mehr berühren kann, reicht es aus, sie mit Wasser zu übergießen. Die rituelle Totenwaschung ist bei Lebendgeborenen religiöse Pflicht, wenn sich diese vor ihrem Tode bewegt oder einen Laut von sich gegeben haben.

Man darf für die rituelle Totenwaschung ein Entgelt verlangen, wenn jemand dabei hilft.. Nicht statthaft ist es Geld zu verlangen, wenn man sie allein vollzieht.

Die Durchführung einer rituellen Totenwaschung erfordert Fachkenntnisse und sollte unbedingt von geschulten Personen durchgeführt werden. Bei Gurbet Bestattungen können Sie darauf vertrauen, dass diese religiöse Pflicht von geschulten Fachkräften ausgeführt wird. Gerne beantworten die religiös geschulten Fachleute von Gurbet Bestattungen Ihnen all Ihre anderen Fragen, die Sie möglicherweise zu diesem Thema haben oder bei denen Sie sich unsicher sind.

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