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Gurbet bestattungen GmbH

DAS TOTENGEBET


Das Totengebet besteht aus der Bekundung der Absicht, nun einen Dienst an Gott verrichten zu wollen, und vier Gebetsabschnitten, die jeweils mit dem Aussprechen der Formel „Gott ist erhaben!“ (Allahu ekber!) eingeleitet und schließlich mit einem „Allahu ekber“ beendet werden. Die innerliche Besinnung auf die Absicht geschieht lautlos mit dem Herzen, kann der Überlieferung nach aber auch laut ausgesprochen werden. Die kürzeste Form der Absichtsbekundung geschieht mit den Worten: „Herr, ich beabsichtige diese Pflicht zu erfüllen und habe mich zum Gottesdienst nach Mekka gewandt.“ Danach bekunden die Anwesenden, dass sie sich beim Gebet nach dem Vorbeter richten werden.

Männliche Muslime heben ihre Hände bis zur Höhe der Ohren, weibliche Muslime bis zu den Schultern, und sprechen das erste „Allahu ekber“ („Gott ist erhaben!“). Die Betenden senken ihre Arme, Männer verschränken ihre Hände auf Bauchnabelhöhe, Frauen in Brusthöhe und sprechen das Lobpreisungsgebet („Sübhaneke“) „Preis sei Dir, o Allah…“ Ohne die Arme zu heben und Kopf und Augen zu bewegen, folgt nun das zweite „Allahu ekber.“ Daraufhin wird das Gebet „O Allah, segne Muhammed…“ (Allahümme salli … Allahümme barik) gesprochen. Ohne die Arme zu erheben, folgt das dritte „Allahu ekber.“ Im dritten Gebetsabschnitt hält man Fürbitte für das Seelenheil des Verstorbenen und alle Muslime. Für diesen Abschnitt ist kein bestimmtes Gebet vorgeschrieben. Es kann jedes Gebet rezitiert werden. Wer den Gebetstext nicht kennt, kann die erste Sure aus dem Koran „al-Fatiha“ (Die Öffnende) beten. Nach dem vierten und letzten „Allahu ekber“ ist vorgeschrieben, mit einer Kopfdrehung zur Rechten und zur Linken den Friedensgruß „Esselamu Aleykum ve Rahmetullah“ zu entrichten.
Nur wer sich bis zum vierten „Allahu ekber“ beim Totengebet eingefunden hat, hat auch wirklich teilgenommen. Der Imam, der das Totengebet ausrichtet, wendet sich vor dem Gebet mit den erforderlichen Erläuterungen an die Anwesenden, hält eine kurze Ansprache über den Verstorbenen und Lehren über die Vergänglichkeit und bittet die Anwesenden zu bestätigen, dass der Verstorbene ihnen nichts schuldig geblieben ist.

Das Totengebet wird im Stehen und ohne Verbeugungen und Niederwerfungen verrichtet. Es beinhaltet keine Koranrezitationen und keine Rezitationen der Lobpreisungen Gottes. Nur in wirklich begründeten Ausnahmefällen kann man im Sitzen am Totengebet teilnehmen. Es ist eine gute Sitte, dass sich die Gemeinde beim Totengebet in drei Reihen hinter dem Imam aufstellt. Auch wenn die Gemeinde nur aus sieben Personen besteht, sollten die außer dem Imam anwesenden verbleibenden sechs Personen in einer Dreier- und einer Zweierreihe und einer dritten, mit der letzten Person besetzten Reihe, Aufstellung nehmen. Bei Totengebeten für mehrere Verstorbene ist es angebrachter, für jede einzelne Person das Gebet zu verrichten. Man kann es jedoch auch für die Verstorbenen gemeinsam tun. Bei mehreren verstorbenen Gemeindegliedern werden diese im Abstand zum Imam nach Alter und Frömmigkeit aufgebahrt: Männer, Jungen, Frauen und Mädchen.

Das Totengebet wird im Freien verrichtet und es ist nicht angebracht, den Verstorbenen in der Moschee aufzubahren. Allerdings ist nichts dagegen einzuwenden, wenn der Imam und ein Teil der Gemeinde draußen stehen und ein Teil der Gemeinde das Totengebet in der Moschee verrichtet.

Die Vorbereitung des Grabes:
Die Grabstätte ist so tief auszuheben, dass ein Austreten von Verwesungsgeruch ausgeschlossen ist und verhindert wird, dass aasfressende Tiere sich am Grab zu schaffen machen.

Liegt doch der Sinn der religiösen Pflicht zur Bestattung darin, die gebotene Ehrfurcht vor dem toten Menschen zu wahren, indem man verhindert, dass sich Verwesungsgeruch breit macht.

Das Grab soll in seiner Tiefe die Brusthöhe eine mittelgroßen Menschen erreichen und so lang und so breit ausgehoben werden, dass die sterblichen Überreste darin gut Platz haben. Es sollte so vorbereitet werden, dass der Verstorbene darin mit seiner rechten Seite nach Mekka zeigend zur letzten Ruhe gebettet werden kann. Man schachtet es lieber möglichst tief aus, und zwar in der Länge etwas mehr als in der Größe eines Menschen und in der Breite etwa in der halben Größe eines Menschen. Nach dem Ausschachten wird innerhalb des Grabes auf der nach Mekka zeigenden Seite eine Totengrube, die als „lahd“ bezeichnet wird, ausgehoben, in der der Verstorbene zu liegen kommt. Das Ausheben dieser Grube entspricht der Überlieferung und man kann auch auf diese verzichten, wenn die Bodenverhältnisse das Ausheben einer solchen Grube nicht erlauben. Die Totengrube hat die Form eines Flussbettes, in das der Tote gebettet wird. Er wird darin mit dem Gesicht nach Mekka auf seine rechte Seite gelegt, danach wird die Totengrube mit einem Dach aus Brettern, Zweigen oder Ziegeln bedeckt. Zum Schluss wird das Grab mit der ausgehobenen Erde verfüllt und geschlossen.

Bestattungen dürfen auf fremden Grundstücken nur vorgenommen werden, wenn das Einverständnis des Grundstücksbesitzers eingeholt worden ist.

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