Das Testament
Geburt und Tod sind unumstößliche Tatsachen. Dem kann niemand entfliehen. Man muss daher jederzeit auf seinen Tod vorbereitet sein.
Eine solche Vorbereitung ist für Muslime, die im Ausland leben, besonders wichtig. Es ist von ungemeiner Bedeutung, dass Muslime, die in einer nicht-muslimischen Umwelt leben, immer ein Testament bereithalten. Und selbstverständlich verkürzt es das Leben nicht, wenn man über ein Testament verfügt.
Der wichtigste Bestandteil dieses Testamentes besteht aus der Erklärung, die besagt, dass man Muslim ist und im Todesfall den Erfordernissen islamischen Glaubens gemäß beerdigt werden möchte. Andernfalls kann man mit einer schlimmen Situation konfrontiert werden. Dies sei am Beispiel eines muslimischen Herrn erläutert, der mit einer Frau verheiratet ist, die einer der beiden anderen Buchreligionen angehört. Außerdem könnte es sein, dass dieser Herr nicht in das religiöse Leben einer Moschee oder Moscheegemeinde eingebunden gewesen ist.
Trotzdem ist er islamischen Glaubens gewesen. Im Fall seines Todes soll dieser Herr nun von seiner nicht-muslimischen Frau beerdigt werden. Wenn kein Testament oder ähnliches Schriftstück vorliegt und kein Zeuge da ist, die beweisen, das der Verstorbene Muslim ist, so wird er – so bedauerlich dies auch ist – wie ein Nicht-Muslim bestattet.
Eine solche Situation wäre für jeden Muslim ein schlimmes Schicksal. Und für diejenigen, die für die Bestattung verantwortlich sind, und deren Angehörige, wäre dies eine Sünde, an der sie ihr Leben lang schwer zu tragen hätten. Möge Allah alle Muslime vor einem solch tragischen Schicksal bewahren!
Jeder Muslim hat das Recht und die Pflicht, den islamischen Geboten gemäß bestattet zu werden. Jeder Muslim ist daher verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen bereits zu Lebzeiten zu treffen. Andernfalls tragen er selbst und seine Angehörigen vor Gott die Verantwortung. Und die Angehörigen tragen die Verantwortung dafür gegenüber dem Verstorbenen.